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Cybermobbing

Definition

Als Cyber-Mobbing oder Cyber-Bullying bezeichnet man sämtliches Mobbing, welches mit Hilfe von modernen Medien (Smartphones, Computer, etc.) ausgeübt wird.

Als Mobbing wird hierbei die absichtliche Schädigung anderer, zum Beispiel durch Beleidigen, Bloßstellen oder Bedrohen, bezeichnet.

Warum Cyber-Mobbing?

Auch wenn sich Cyber-Mobbing und „normales“ Mobbing oft überschneiden, kann man doch sagen, dass ersteres meistens schlimmer ist.

Dies liegt vor allem daran, dass zum einen hierbei rund um die Uhr das Opfer unter Druck gesetzt werden kann, es beispielsweise im Internet ein größeres Publikum gibt, sich die Inhalte schneller verbreiten als durch Mund-zu-Mund-Geschichten und die Bullys im Netz anonym bleiben können.

Die Täter versuchen meistens sich durch den Akt des Mobbens zu entlasten oder sich Anerkennung zu verschaffen, während die sogenannten Mitläufer vielleicht noch nicht einmal mitmachen wollen, aber aus Angst davor selbst ein Opfer zu werden, nichts dagegen sagen.

Hilfe holen

Natürlich kann man versuchen nichts zu sagen, doch die Wahrscheinlichkeit, dass das Mobbing von selbst aufhört ist gering. Besser ist es sich sofort Hilfe zu holen. In Frage kommen hier natürlich die Eltern, (Vertrauens-)Lehrer, Freunde, die Medienscouts und auch die Polizei.

So kann man zwar in Chats oder in Sozialen Netzwerken bestimmte Individuen ignorieren, melden oder unerwünschte Inhalte wie Videos oder Fotos auf öffentlichen Portalen löschen lassen, für die Polizei sind jedoch Beweise wichtig.

Also: Bei Cyber-Mobbing am besten einen Screenshot von dem Ganzen machen, ausdrucken und dann der Polizei vorlegen. Bei ausreichenden Beweisen kann die Polizei verschiedene Verfahren in die Wege leiten, um das Cyber-Mobbing zu stoppen. Zwar ist Cyber-Mobbing an sich nicht strafbar, doch gewisse Anteile sind es. Diese wären:

  • Recht am eigenen Bild: Eine Veröffentlichung von Bildern, ohne die vorherige Einwilligung des Betroffenen ist illegal.
  • Verleumdung/Üble Nachrede: Unwahrheiten oder Lügen, die absichtlich über jemanden verbreitet werden, gelten als Rufmord und sind ebenfalls illegal.
  • Anti-Stalking-Gesetz: Das Nachstellen einer bestimmten Person (auch unter Einbeziehung Dritter) ist illegal und somit ein Grund zur Polizei zur gehen.
  • Drohung, Nötigung oder offene Gewalt: Sind auch in schriftlicher Form, zum Beispiel in Chats, illegal und strafbar.

Kontakteadressen am HSG:
Der/die jeweilige Klassenlehrer/in
Vertrauenslehrer
Die Medienscouts: [email protected]

Weitere Anlaufstellen:
www.kijumail.de
(Über Telefon und E-Mail)