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Unterricht mit Tablet-PCs am HSG

FAQ Tabletklasse

Die wichtigsten Information und Regelungen zur Tablet-Klasse haben wir für sie unter folgendem Link zusammengefasst.

FAQ zur Tablet-Klasse

Die Übersicht nutzt ein sogenanntes Padlet, eine digitale Pinnwand, bei der Sie sowohl nach unten als auch nach rechts und links scrollen können. Nutzen Sie also gern die Gesamtheit der Informationen, die wir bereitstellen, oder schreiben Sie uns bei weiteren Fragen eine E-Mail unter

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Wo werden Tablets eingesetzt?

In allen KlassenstufenIn vier bzw. zwei Lerngruppen der Klassenstufe 5 - 7
  • Schuleigene Tablet-PCs stehen zur temporären Nutzung in einzelnen Unterrichtsreihen oder –stunden im Unterricht zur Verfügung.
  • > 125 Tablet-PCs in acht Tablet-Koffern wurden hierzu vom Schulträger angeschafft und stehen den Schülern*innen in der Schule zur Verfügung.
  • Sie sind buchbar durch Lehrkräfte.
  • Neben den Tablet-PCs können auch schüler- und lehrereigene Handys sowie die schuleigenen Laptops im Unterricht genutzt werden.
Im Folgenden werden diese Klassen „Nicht-Tabletklassen“ genannt.
  • SCHÜLEReigene Tablet-PCs stehen jederzeit als Unterrichts- und Lerninstrument in der Schule und zu Hause zur Verfügung.
  • Ein Alltagsmedium wird zum Arbeitswerkzeug – in der Schule und zu Hause
  • Die schülereigenen Tablet-PCs eröffnen Lehrkräften und Schüler*innen zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten, u.a. Nutzung elektronischer Schulbücher
  • Die Eltern und Lehrkräfte beschaffen, finanzieren und administrieren die Tablet-PCs selbst („Bring your own device“ - BYOD).
Im Folgenden werden diese Klassen „Tabletklassen“ genannt.

Wie viele „Tablet-“ bzw. „Nicht-Tabletklassen“ werden im Schuljahr 2021/2022 eingerichtet?

Im Schuljahr 2021/2022 werden vier „Tabletklassen“ eingerichtet. Die Bili-Klassen sind zugleich „Tabletklassen“. Alle anderen Lerngruppen werden „Nicht-Tabletklassen“ sein.

Was bleibt auch in „Tabletklassen“ unverändert?

Methodenvielfalt wird auch in „Tabletklasse“ angestrebt, d.h. die Schüler*innen einer Tabletklasse“ schauen NICHT sechs Stunden à 45 Minuten auf ihr Tablet. Das Tablet wird nur dann genutzt, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Insbesondere werden die sozialen und kommunikativen Kompetenzen weiterhin konsequent erweitert bzw. eingeübt. Das Tablet ist nur eines unter vielen anderen unterrichtlichen Medien und Werkzeugen.

Die Grundfertigkeiten werden gemäß des (bestehenden) Medien- und Methodenkonzepts weiterhin konsequent eingeübt, geschult und vertieft. Hefte werden in allen Fächern konsequent geführt. Füllfederhalter, Blei- und Buntstifte, Zirkel, Lineal und Geodreieck werden nach wie vor genutzt.

Die gedruckten Lehrbücher stehen weiterhin zur Verfügung.

Die bisher schon geltenden, festen Regeln im Umgang mit elektronischen Geräten im Schulhaus haben weiterhin Gültigkeit (z.B. Nutzungsverbot elektronischer Geräte im gesamten Schulgebäude - außer auf Anweisung der Lehrkraft im Unterricht).

Was ist anders in den „Tabletklassen“?

Die Tablet-PCs stehen den Schüler*innen im Unterricht und zu Hause als Arbeitswerkzeug ständig zur Verfügung. Dadurch entstehen neue, zusätzliche Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, da die Tablets im Unterricht jederzeit und ohne großen Aufwand als Unterrichtsmedium gemäß den didaktisch-methodischen Entscheidungen der jeweiligen Lehrkraft eingesetzt werden können. Selbstverständlich werden feste Regeln zur Nutzung der Tablets eingeführt. Auf deren Einhaltung wird konsequent geachtet.

Elektronische Lehrwerke sollen neben den gedruckten Lehrwerken im Unterricht und zuhause genutzt werden. Das Gewicht der Schulranzen kann so sicher verringert werden. Ob und wann genau elektronische Lehrbücher in der Schule genutzt werden, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft.

Hat mein Kind Nachteile, wenn es nicht in die „Tabletklasse“ geht?

Nein. Auch in den „Nicht-Tabletklassen“ werden die im Methoden- und Medienkonzept angestrebten Techniken und Kompetenzen vermittelt.

Ist ein Wechsel an eine andere Schule oder in eine „Nicht-Tabletklasse“ möglich, wenn mein Kind die „Tabletklasse“ besucht?

Ja, da neben den elektronischen Versionen der Lehrwerke stets auch die gedruckten Lehrwerke angeschafft werden müssen. Eine ständige Nutzung der schülereigenen Tablet-PCs im Unterricht wäre im Falle eines Wechsels in eine „Nicht-Tabletklasse“ am HSG nicht möglich. Bei einem Wechsel an eine andere Schule wäre zurzeit eine Nutzung des Tablet-PCs im Unterricht wahrscheinlich nicht möglich.

Was erwartet die Schule von mir, wenn mein Kind in die „Tabletklasse“ geht?

Sie

  • achten zuhause auf einen pädagogisch sinnvollen Umgang mit dem Tablet-PC, insbesondere auf eine klare Trennung von LERN-Zeit und SPIELE-Zeit,
  • unterstützen Ihr Kind dabei, sinnvoll mit digitalen Medien zu lernen und sich nicht durch andere Anwendungen ablenken zu lassen,
  • halten zu Hause einen angemessenen Internetzugang bereit,
  • stellen einen voll funktionsfähigen Tablet-PC bereit, das die Standards erfüllt,
  • schaffen eine stabile Schutzhülle für das Tablet an,
  • halten die Schülergeräte in einem technisch einwandfreien Zustand,
  • schaffen die gedruckten Lehrwerke gemäß den Vorgaben der Schulbuchliste an,
  • installieren die notwendigen, von den Lehrkräften vorgegebenen Software/Apps einschließlich der elektronischen Versionen der Lehrwerke,
  • geben ihre Zustimmung zur Nutzung des in der Klasse verwendeten, internetgestützten Lernmanagementsystems,
  • erkennen die bisher bereits geltenden Nutzungsbedingungen für das Intranet und die technischen Einrichtungen der Schule an und unterschreiben diese. Diese Nutzungsbedingungen sind auch von den Schülern*innen durch Unterschrift anzuerkennen.

Die voranstehenden Erwartungen werden in einer Verpflichtungserklärung zusammengefasst, die Sie dann bei der Anmeldung Ihres Kindes für eine Tabletklasse unterzeichnen.

Erhalte ich bzw. mein Kind Unterstützung bei der Administration des Tablets oder auch Hilfe bei Problemen?

Ja.

Sie erhalten bei der Zusage, dass ihr Kind eine „Tabletklasse“ besuchen wird, eine Kopie mit

  • Hilfen, Tipps etc. zum Einrichten der Tablets,
  • Hinweisen zum Download der elektronischen Schulbücher,
  • der Angabe der allgemein auf allen Tablets zu installierenden Apps,
  • dem Link zu einer FAQ-Seite auf der Homepage der Schule, Bereich „Service“.

Ihr Kind erhält Hilfe und Unterstützung u.a.

  • durch Lehrkräfte,
  • durch die AG ´Schulmediendienst´.

Darüber hinaus wird es für die Kinder der „Tabletklassen“ eine behutsame Ein- und Hinführung in die Nutzung mit und in die Regeln im Umgang mit ihrem Tablet-PC geben. Diese folgen einem auf die besonderen Bedürfnisse der „Tabletklassen“ und entsprechend dem Alter und den Erfahrungen der Schüler*innen abgestimmten medienpädagogischen Konzept, das eng mit dem für alle Schüler*innen geltenden Medien- und Methodenkonzept verflochten ist.

Im Rahmen eines Elternabends zu Beginn des Schuljahres werden Sie ausführlich u.a. über das methodische Vorgehen, die Regeln und auch Administration informiert. Darüber hinaus können Sie hier selbstverständlich Fragen stellen und mögliche Probleme thematisieren.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn mein Kind in eine „Tabletklasse“ geht?

Dies ist selbstverständlich v.a. davon abhängig, ob Sie bereits ein Gerät (mit aktiver Stifterkennung und Eingabestift) zur Verfügung haben, das die Standards erfüllt, oder ein neues Gerät samt aktivem Eingabestift kaufen oder leasen. Grundsätzlich sind Android und iOS-Geräte (Apple) zugelassen. Welche Gerätestandards einzuhalten sind, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der HSG-Homepage . Die meisten Verlage verlangen für die Nutzung ihrer elektronischen Lehrwerke eine geringe, zusätzliche Gebühr, die von Ihnen zu tragen sind. Grundsätzlich sollen möglichst kostenfreie Apps verwendet werden. Dennoch können Kosten für kostenpflichtige Apps entstehen (z.B. Windows-Apps (Word, Excel, …) für Tablet-PCs mit einer Displaygröße von 10,2 Zoll). Eventuelle Kosten für die Versicherung Ihres Tablets kommen ebenfalls hinzu.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Sie entscheiden bei der Anmeldung Ihres Kindes am Hohenstaufen-Gymnasium, ob sie Ihr Kind in eine „Tablet-“ oder „Nicht-Tabletklasse“ einschulen möchten. Ein Recht auf Aufnahme in die „Bili-“ bzw. „Tabletklassen“ besteht nicht. Sollten mehr Kinder für die „Tabletklassen“ angemeldet werden, als es Plätze gibt, entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehen pädagogischer und organisatorischer Aspekte. Gegebenenfalls entscheidet das Los.

Link zu "Gerätestandards"

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